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I advise German, Austrian and Swiss businesses, where the native language is German on product liability matters as they pertain to manuals. Therefore the following article on product lability in the United States, which was written especially for this target audience, and is on point as much as it was when first written in 1999, is written in German. Please book mark this page or print it out for future reference. Reproduction and distribution of this page are EXPRESSLY PERMITTED AND ENCOURAGED.

All contact information can be found at the bottom of this page.


Produkthaftung in den U.S.A.

Als exportorientiertes Unternehmen ist der amerikanische Markt für Sie sehr wichtig. Sie wissen aber auch, wie gefährlich es ist, Ihre Produkte in Amerika zu verkaufen. Die Produkthaftungsbestimmungen, die von Staat zu Staat verschieden sind und laufend strenger werden, machen es immer riskanter Ihre Produkte nach Amerika zu exportieren. Produkthaftungsprozesse in Millionen- oder gar Milliardenhöhe sind an der Tagesordung und könnten zum finanziellen Ruin Ihres Unternehmens führen. Im Rahmen der ständig zunehmenden Globaliserung scheuen sich amerikanische Rechtsanwälte heute nicht mehr, auch mittelgrosse ausländische Betriebe zu verklagen und dann nach dem in Amerika gewonnenen Prozess ihre Millionenurteile in Übersee einzutreiben.

Obwohl es leider für Sie keine Möglichkeit gibt, sich hier 100%ig abzusichern, können Sie sehr viel tun um Ihr Risiko drastisch zu minimieren. Und ich spreche hier nicht von der Qualität Ihrer Produkte. Ich gehe davon aus, daß Sie gute deutsche Qualtitätsarbeit leisten. Ich spreche von Ihren Betriebs- und Bedienungsanleitungen und deren Unzulänglichkeiten für den amerikanischen Markt.

Die Übersetzung von Betriebs- und Bedienungsanleitungen ist in Hinblick auf die massive und sehr weitgreifende U.S.-Produkthaftung immer überaus problematisch, da allzu oft die Sprachexperten (Übersetzer) nicht über das nötige technische Wissen verfügen, viele Fachexperten (Ingenieure und Techniker) meist mangelhafte Sprachkenntnisse haben und weder die einen noch die anderen über das nötige juristische Fachwissen verfügen um eine wirklich gute Betriebs- oder Bedienungsanleitung auf die Beine zu stellen.

Das Resultat sind oft miserable Betriebs- und Bedienungsanleitungen, die im Schadensfall die Herzen der amerikanischen Kläger und deren Anwälte höher schlagen lassen.

Sind Ihre Betriebs- und Bedienungsanleitungen wirklich in amerikansichem Englisch geschrieben sodaß sie für den U.S.-Amerikaner verständlich sind? Oder enthalten Sie Germanismen wie “stay bolt” (Stehbolzen) und viele andere oftmals völlig unzureichende Übersetzungen von technischen Fachausdrücken, die für einen U.S.-Amerikaner total unverständlich sind? Kein Amerikaner weiss was ein “stay bolt” ist! Auf der anderen Seite habe ich noch keine aus Deutschland kommende Anleitung gesehen, in der Innensechskantschrauben und Innensechskantschlüssel korrekt as "Allen screws" und "Allen wrenches" bezeichnet wurden.

Haben Sie Ihre Betriebs- und Bedienungsanleitungen von einem amerikanischen Ingenieur auf Vollständigkeit und Verständlichkeit hin überprüfen lassen? – Der amerikanische Verbraucher erwartet weitaus mehr klare Schritt für Schritt Anweisungen als der deutsche Verbraucher. Sie müssen Ihre Anleitungen so schreiben lassen, als ob Sie jemandem, der absolut keine Ahnung hat, alles Schritt für Schritt haarklein erklären. Das ist die Realität wenn Sie in Amerika Geschäfte machen wollen.

Haben Sie Ihre Betriebs- und Bedienungsanleitungen von einem amerikanischen Anwalt auf Produkthaftungsgesichtspunkte hin überprüfen lassen?

Sind Ihre Garantie- und Gewährleistungsbedingungen wirklich in Hinblick auf den U.S.-Markt formuliert und haben Sie auf Ihr Produkt spezifisch zugeschnittene Klauseln für “Implied Warranty of Merchantability”, “Implied Warranty for a Particular Purpose” und Haftungsausschlußklauseln von einem amerikanschen Rechtsanwalt aufsetzen oder prüfen lassen, oder ist das alles in Deutschland “hausgemacht” wie es leider allzu oft der Fall ist?

Ist alles in gut und einfach verständlichem amerikanischen Englisch geschrieben, sodaß der Mann auf der Straße auch versteht was er liest und was er machen muß oder was er nicht machen darf?

Nur die wenigsten deutschen Unternehmen haben all diese Punkte wirklich abgedeckt. Ich habe vor Jahren einmal die Daimler-Benz AG dazu bewegt in der Betriebsanleitung für die SL-Klasse Änderungen vorzunehmen, weil der Text einfach zu unverständlich war! Wenn ich als Deutscher mit Ingenieurabschluß die Bedienungsanleitung nicht verstehen kann, dann versteht sie mit Sicherheit kein Amerikaner!

Unklarheit und Unverständlichkeit Ihrer Betriebs- und Bedienungsanleitungen bedeuten ein großes Risiko für Sie in Amerika. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Es kann Sie sehr teuer zu stehen kommen!

Sie müssen das so sehen: Je mehr Probleme der amerikanische Verbraucher mit Ihrer Betriebs- und Bedienungsanleitung hat, desto einfacher ist es für einen Anwalt Sie im Schadensfall zur Kasse zu bitten. Der Anwalt legt den Geschworenen eine entsprechend unverständliche Passage aus Ihrer Betriebs- oder Bedienungsanleitung vor, verknüpft diese Passage geschickt kausal mit dem Schaden den der Mandant erlitten hat, und Sie können sich darauf verlassen, daß der geschädigte Amerikaner eine saftige Entschädigungssumme zugesprochen bekommt. Das ist selbst der Fall, wenn man in Deutschland sagen würde, daß derjenige der den Schaden erlitten hat, einfach zu dumm war und die Hinweise einfach nicht richtig verstanden hat. --- In Amerika sind die Spielregeln anders.

Sie können aber Ihr Risiko drastisch verringern wenn Sie die oben angesprochenen Punkte fachmännisch erledigen lassen.

Ich darf Ihnen hierzu meine Dienstleistungen, die ich auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Fachübersetzungsbüro leisten kann, anbieten.

Ich bin Deustcher und lebe seit über zwei Jahrzehnten in Los Angeles, U.S.- Bundeststaat Kalifornien. Nach dem Abitur und Wehrdienst habe ich an der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt in Schweinfurt Maschinenbau mit Schwerpunkt Fertigungstechnik studiert (Dipl.- Ing. FH, 1982). Ich war danach in der Automobilbranche und im Spezialmaschinenbau tätig.

Im Sommer 1984 bin ich nach Amerika ausgewandert und habe für 3 Jahre als Kundendienstleiter in Bereich der Büro- und Bankautomation gearbeitet bevor ich Rechtswissenschaften studiert habe (Juris Doctor, 1991). Darüberhinaus bin ich noch meiner Liebe, dem Schreiben, nachgegangen und habe ein Studium auf dem Gebiet 'Creative Writing' absolviert (Doctor of Philosophy). Mein Buch “California - Here I come” -- Amerikanische Eindrücke eines deutschen Auswanderers ist drei Mal aufgelegt worden und alle drei Auflagen wurden ausverkauft.

Ich bin seit 1991 als selbstständiger Rechtsanwalt in Los Angeles tätig. Meine größten Mandanten sind in Deutschland.

Ich arbeite aber oft als juristisch-technischer Unternehmensberater und habe für deutsche Maschinenhersteller, Verlage und technische Redaktionsbetriebe Bedienungs-, Wartungs- und Reperaturanleitungen, sowohl als auch Annoncen und Ausschreibungen überarbeitet und auf amerikanische Produkthaftsbestimmungen und Verständlichkeit für den amerikanischen Verbraucher hin überprüft, geändert und erweitert.

Bei einem meiner ersten Projekte, wo ich die Bedienungsanleitung für mit Verbrennungsmotoren betriebene Notstromaggregate eines deutschen mittelständischen Unternehmens auf U.S.-Produkthaftungsbestimmungen überprüfen musste, wurde mir klarer als jemals zuvor wie eng die Haftung des Herstellers mit der Qualität der Betriebs- oder Bedienungsanleitung zusammenhängt.

Ich lebe und praktiziere in der “Prozesshauptstadt der Welt”, Los Angeles. Das Landgericht in Los Angeles ist mit über 500 Richtern das größte Gericht erster Instanz in der Welt. Hier werden mehr Prozesse geführt als irgendwo sonst in der Welt! Interessanterweise haben wir auch das größte Konkursgericht der Welt hier in Los Angeles. Das ist wahrscheinlich kein reiner Zufall.

Wenn Sie ein Produkt in Amerika verkaufen und Ihre Betriebs- oder Bedienungsanleitung unklar oder zu schwer verständlich ist, und jemand zu Schaden kommt, werden Sie verklagt. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein. Ob die Anleitung für einen Deutschen ausreichend klar gewesen wäre oder nicht ist dabei völlig egal. Das spielt gar keine Rolle! Sie müssen sich den Anforderungen des U.S.-Marktes anpassen oder früher oder später teuer für Ihr Versäumnis bezahlen.

Meine Dienstleistung ist sozusagen der Feinschliff Ihrer Betriebs- und Bedienungsanleitungen. Die Schwerpunkte liegen auf der Korrektheit der technischen Fachausdrücke, der Verständlichkeit für den durchschnittlichen amerikanischen Verbraucher, und auf Produkthaftungsaspekten sowie der juristischen Korrektheit und Zulänglichkeit Ihrer Produkthaftungsausschluß- und Gewährleistungsbedingungen.

Ich kann meine Dienstleistungen direkt anbieten, oder falls gewünscht, mit Ihrem deutschen Fachübersetzungsbüro zusammenarbeiten.

Die Kontaktaufnahme ist einfach. Anfragen richten Sie bitte direkt hier per E-Mail an mathewkundinger@sbcglobal.net, per Telefon an 001-626-345-8705, per Telefax an 001-626-797-7960 oder per Luftpost an Mathew Kundinger, Attorney at Law, P.O. Box 34793, Los Angeles, CA 90034-0973, U.S.A.




Juris Doctor
Doctor of Philosophy
Dipl.-Ing. (FH)
Mathew Kundinger